§57a bis zu 2,5t

Laut der österreichischen Verkehrsvorschriften müssen in regelmäßigen Abständen eine sogenannte §57a Begutachtung an Ihrem Kraftfahrzeug durchgeführt werden. Dabei wird geprüft ob das Fahrzeug Verkehrssicher ist oder ob es irgendwelche Schaden hat.

Was wird alles Überprüft?

  1. Bremsanlage + Bremsflüssigkeit
  2. Abgaswerte
  3. Lenkung, Achsen, Aufhängung
  4. Reifen, Räder
  5. Fahrzeugbeleuchtung
  6. Fenster, Spiegel, Scheibenwischer
  7. Elektrische Systeme

Wenn Ihr Fahrzeug die genannten Punkte erfolgreich besteht, dann bekommen Sie den Gutachten. Falls Ihr Fahrzeug die Überprüfung nicht besteht, dann bekommen Sie eine negative Gutachten geschrieben, erst wenn die Probleme erhoben sind bekommen Sie den eigentlichen Gutachten (Pickerl).